Betriebliche Ersthelferausbildung
Die Ausbildung nach den BG-Richtlinien und der DGUV 304-001 ist ein essenzieller Bestandteil der Ersten Hilfe im betrieblichen Kontext. Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit die Ausbildung Betrieblicher Ersthelfer durch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezahlen zu lassen. Wir bieten umfassende Schulungen an, die auf die spezifischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben abgestimmt sind. Ziel dieser Ausbildung ist es, die Teilnehmenden optimal auf Notfallsituationen vorzubereiten und ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können. Unsere Kurse umfassen praktische Übungen, theoretische Einheiten sowie aktuelle Informationen zu relevanten Sicherheitsvorschriften. So tragen wir dazu bei, dass Erste Hilfe im Betrieb nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine gelebte Verantwortung ist.
Sollten Sie zusätzlich interessiert sein Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Pflichtsatz hinaus ausbilden zu lassen, so erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Was Sie erwartet
Die Aus- und Fortbildung zu Betrieblichen Ersthelfer
umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Der Kurs gliedert sich in 4 Module

Modul 1
Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen, Notfällen und Verletzungen
Modul 2
Lebenswichtige Funktionen
lebenserhaltende Maßnahmen
Modul 3
Kreislaufbedingte Störungen
Atemstörungen
Hirnbedingte Störungen
Modul 4
Starke Blutungen
Verletzungen
Sonstige Notfälle
Betrieblicher Ersthelfer - Kostenübernahme durch die BG/UK
Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit die Ausbildung Betrieblicher Ersthelfer durch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezahlen zu lassen, sodass für Sie als Unternehmer die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter kostenlos ist. Für wie viele Mitarbeiter die BG/UK die Kosten übernimmt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Abrechnungsformular zur Kostenübernahme
Sie möchten an einer Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer teilnehmen? Damit die Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt, müssen Sie ein Abrechnungsformular Anfordern.